Gebrauchtwagenhändler und ihr Ruf

Manche Gebrauchtwagenhändler geben sich alle Mühe, um dem schlechten Ruf der Branche gerecht zu werden. Sie klären Käufer nach dem ehrenwerten Motto "Schweigen ist Gold" nur sehr unwillig über vorhandene Fahrzeugmängel auf. Die Strategie ist grundsätzlich durchaus erfolgversprechend, zieht jedoch nicht immer. Treiben es die Händler allzu bunt, müssen sie nach einem aktuellen Urteil des BGH die verkaufte Rostlaube zurücknehmen.

Perfekt: Gebrauchtwagenhändler trifft ahnungslosen Käufer

So hatte beispielsweise ein Händler aus Lindau am Bodensee einer Frau einen Opel Zafira, stolze 13 Jahre alt und mit 144.000 km auf dem Tacho, für 5.000 Euro verkauft. Der Händler begründete der Kundin gegenüber den Preis mit einer tagesaktuellen Hauptuntersuchung durch den TÜV.

 

Die technisch unbedarfte Frau, die extra aus Wangerooge anreiste, hatte gewaltige Probleme auf ihrer 900 Kilometer langen Heimreise. Sie kam mit ihrem Fahrzeug nur in kleineren Etappen voran, der Motor versagte mehrmals und war immer wieder unpässlich. Schließlich ergab eine Überprüfung in der Werkstatt wesentliche Mängel, darunter zum Beispiel verkehrsgefährdende, durchgerostete Bremsleitungen. Die Käuferin hatte, laut BGH, Anspruch auf Rücktritt vom Kauf, ohne sich vorher auf eine sogenannte Nacherfüllung durch den Händler einlassen zu müssen.

 

Wegen der massiven und ohne weiteres erkennbaren Korrosion war das Fahrzeug keinesfalls in einem Zustand, der die Erteilung einer TÜV-Plakette gerechtfertigt hätte, urteilten die Richter. Darüber hinaus habe die Klägerin das Vertrauen in die Fachkompetenz und Zuverlässigkeit des Händlers verloren, weshalb sie sich nicht auf eine Nacherfüllung einlassen musste. Weiter heißt es in dem Urteil, dass der Händler sich nicht auf die TÜV-Untersuchung berufen kann, der TÜV gelte in diesem Fall lediglich als Erfüllungsgehilfe des Händlers. Mögliche Fehler des TÜV müsse sich daher der Händler anrechnen lassen.

 

Man darf nicht alles glauben und nur wenig wissen

Letzten Endes ist Autokauf auch Vertrauenssache. Neben einem Haus gibt es nur wenige Dinge die ähnlich große Löcher in die Geldbörse des Käufers reißt, wie der Kauf eines Autos. Der Durchschnittsdeutsche kauft in seinem Leben zehn Autos, die meisten davon gebraucht. Mit sturer Regelmäßigkeit wird er dabei immer wieder übers Ohr gehauen.

 

Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Autohändler um einen Krauter mit fünf Autos oder einen seriösen Krawattenmann mit Glaspalast handelt, in weiten Teilen der Bevölkerung genießen sie einen recht schlechten Ruf. Viele Kunden gehen davon aus, dass sie beim Gebrauchtwagenkauf prinzipiell übers Ohr gehauen werden und die Händler wichtige, aber unangenehme, Details gerne verschweigen.

 

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Autohändler verdienen Ihr Geld mit dem Verkauf von Autos und nicht damit, den Weihnachtsmann zu spielen. Sie weisen gerne und mit Nachdruck auf besondere Annehmlichkeiten, wie zum Beispiel tolle 

  • Soundsysteme
  • Ledersitze
  • beheizbare Sitze

hin. Die Schwächen versuchen sie dagegen zu kaschieren. Das beginnt schon mit der Fahrzeughistorie. Über die Herkunft eines Fahrzeugs bekommt man meist nur auf eine gezielte Nachfrage Informationen. Nicht selten verkaufen Händler Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland. Diese Fahrzeuge haben meist keine wesentlich andere Ausstattung, sind jedoch beim Neupreis oft erheblich günstiger. Daraus folgt, dass man sich informieren muss, nach Möglichkeit selbst ein Wertgutachten einholen und härter um den Preis feilschen sollte.